Das Wichtigste

  • Das Hafenbecken 3 und Gateway Basel Nord sollen auf ein national geschütztes, ausserordentlich wertvolles Naturschutzgebiet gebaut werden.
  • Das Areal ist im "Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung" aufgeführt und beherbergt 400 Pflanzenarten und 3000 Insekten- und andere Tierarten, darunter etwa 100, die auf den Roten Listen der gefährdeten Arten stehen: eine aussergewöhnliche Vielfalt selbst für ein Naturschutzgebiet.
  • Die Natur auf dem Gebiet kann nicht andernorts ersetzt werden. Es gibt schlicht keine Flächen von vergleichbarer Qualität und Ausdehnung mehr. Und noch weniger kann die Korridorfunktion ersetzt werden. Wir reissen auch nicht das Basler Münster ab, bauen stattdessen dort einen grossen Parkplatz und "ersetzen" das Münster durch ein Dutzend kleine Kapellen, die im ganzen Kanton verteilt sind...
  • Das Gebiet erfüllt eine wichtige ökologische Funktion als einziger Ausbreitungs- und Wanderkorridor für Trockenheit und Wärme liebende Pflanzen und Tiere zwischen dem Mittelland und dem Norden.
  • Durch Hafenbecken 3 und Gateway Basel Nord würde dieser Ausbreitungskorridor verstopft. Arten, die aufgrund des Klimawandels ihr Verbreitungsgebiet verschieben müssen, könnten dies nicht mehr und würden regional aussterben.

 


 

Hafenbecken 3 und Gateway zerstören ein einzigartiges national geschütztes Naturschutzgebiet

Die vom Hafenbecken 3 und Gateway Basel Nord beanspruchte Fläche liegt fast vollständig im wertvollsten Naturschutzgebiet der Region Basel, einem der wertvollsten der Schweiz. Das einzigartige Gebiet ist im "Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung" (TWW-Inventar) aufgeführt. Es ist unersetzbar. Der Wert des Gebietes ist seit Langem bekannt, anerkannt und wissenschaftlich bestens dokumentiert.

Nicht nur weltweit, auch in der Schweiz ist der Zustand der Artenvielfalt dramatisch: In unserem Land weisen die ausgesprochenen Feucht- und Trockenlebensräume die höchste Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten auf. Doch zwischen 1900 und 2010 ging die Fläche der Auen um 36%, jene der Moore um 82% und jene der Trockenwiesen und -weiden sogar um 95% zurück (Artikel NZZ, Artikel BAFU, Artikel indikatoren.admin.ch). Seit 1987 (Moore), 1992 (Auen), und 2010 (Trockenwiesen und -weiden) stehen sie als sogenannte "Biotope von nationaler Bedeutung" (Link) unter speziellem Schutz, um die letzten noch verbleibenden Flächen vor der Zerstörung zu bewahren. 

Trockenwiesen und –weiden sind ausserordentlich artenreiche Lebensräume und durch eine extensive Nutzung der Flächen entstanden, z. B. durch die sehr extensive Bahnnutzung auf dem DB-Rangierbahnhof. Typische Bewohner sind der Schachbrettfalter, die Feldgrille oder der Feldthymian. Heute sind knapp 40% aller Pflanzenarten und 50% aller Tierarten, die auf trockene und nährstoffarme Standorte angewiesen sind, in den nationalen Roten Listen aufgeführt. Mit dem aktuellen massiven Insektensterben wird die Bedeutung von Trocken-Lebensräumen noch weiter zunehmen. Der Schutz der verbliebenen Trocken-Lebensräume ist absolut dringend. Der Bundesrat hat daher die wertvollsten von ihnen mit der Aufnahme ins „Inventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung (TWW)“ geschützt (Link).

 

Bahnareal Basel Nord ist als Singularität ausgewiesen

Auf dem Bahnareal, das durch das Hafenbecken 3 und das Gateway zerstört würde, wurden um 400 Pflanzenarten und 3000 Tierarten nachgewiesen, darunter etwa hundert, die auf den Roten Listen gefährdeter Arten stehen - eine ausserordentliche Vielfalt selbst für ein Naturschutzgebiet! Es ist 2010 als TWW-Objekt 232 "Badischer Bahnhof“ (Download) in das Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgenommen worden und deshalb bundesrechtlich als Naturschutzgebiet geschützt. 

Das Bahnareal Basel Nord ist in diesem Inventar jedoch nicht bloss als "normales" TWW-Objekt aufgeführt: Es ist eines der schweizweit wertvollsten – mindestens unter den TOP 5 – und aufgrund seine einzigartigen Eigenschaften als Besonderheit, als „Singularität“, klassifiziert. Es ist nicht ersetzbar, u.a. weil es eine Schlüsselstellung in der europaweiten Vernetzung von Naturlandschaften einnimmt: Es ist für trockenliebende Arten die einzige Verbindung zwischen Oberrheinischer Tiefebene und Schweizer Mittelland und hat damit internationale Bedeutung. Angesichts der durch den Klimawandel verursachten Verschiebungen der Verbreitung von Pflanzen- und Tierarten wird dieser Korridor noch wichtiger. Wird das Gebiet überbaut, wird dieser Wander- und Ausbreitungskorridor faktisch verstopft und Arten können den ändernden klimatischen Bedingungen nicht mehr folgen. Sie sterben regional aus.

Das Areal weist eine ausserordentlich Lebensraumvielfalt mit vielen teils gefährdeten Lebensraumtypen auf und beherbergt zahlreiche gefährdete und seltene Pflanzen- und Tierarten. Es bildet eine trockene Ruderalfläche von für die Schweiz einzigartigem Ausmass.

 

Artenvielfalt

Der Wert des Gebietes ist schon lange bekannt und wissenschaftlich bestens dokumentiert. Das Areal ist bereits im Basler Naturatlas von 1985 verzeichnet. Gemäss TWW-Objektblatt (Download) und Kantonalem Naturinventar (Link) kommen auf dem Areal rund 60 kantonal gefährdete Gefässpflanzenarten vor, vier davon schweizweit: Rheinische Flockenblume, Sand-Wegerich, Graues Fingerkraut und Grosses Knorpelkraut. Seit 2003 wurden 35 Arten von Tagfaltern und Widderchen nachgewiesen, darunter drei national gefährdete Arten: der Himmelblaue Steinkleebläuling, der Kronwickenbläuling und das Veränderliches Widderchen. Vier der 14 Heuschreckenarten gelten schweizweit als gefährdet: Italienische Schönschrecke, Blauflügelige Sandschrecke, Zweifarbige Beissschrecke, Gemeine Sichelschrecke. Zudem kommen 8 gefährdete Schneckenarten vor.
Einen guten Überblick über den Wert und die Einzigartigkeit des Gebietes geben die Pro Natura Basel Webseite zum Objekt (Link) und folgende Publikationen, die heruntergeladen werden können:

  • Pro Natura Basel Sonderheft "Bahn frei für die Natur" (2003) (Download)
  • Fauna und Flora auf dem Eisenbahngelände im Norden Basels (2003). Monographien der Entomologischen Gesellschaft Basel, Band 1 (Download)
  • Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung: Vollzugshilfe zur Trockenwiesenverordnung. BAFU (2010) (Download)
  • Pro Natura Basel Sonderheft zum Referendum gegen das Hafenbecken 3 (2020) (Download)

Für den Erhalt dieser einzigartigen Artenvielfalt setzen sich mit einem Manifest (Download; Link) auch 28 Wisschenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein, die das Gebiet aus ihrer eigenen Arbeit gut kennen.

Abbildung: Auf dem Areal des alten DB-Rangierbahnhofes hat sich eine einzigartige, äusserst artenreiche Flora entwickelt, die einer ebenso einzigartigen Tiervielfalt als Grundlage dient.

 

In Naturschutzgebieten darf nicht gebaut werden

Als Naturschutzgebiet, das im Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) erfasst ist, geniesst die Fläche, auf der das Gateway Basel Nord (GBN) und das Hafenbecken 3 geplant wurden, strikten nationalen Schutz. Dieser Schutz könnte nur unter ganz bestimmten Umständen umgangen werden, die beim GBN - mit oder ohne Hafenbecken 3 - nicht gegeben sind. Insbesondere ist der Bedarf für ein neues Gateway an diesem Ort nicht nachvollziehbar, die Anlagen könnten gut an andern Orten oder auf andere Weise verwirklich werden. Sonst wäre es z.B. nicht ursprünglich im Mittelland geplant worden. Zudem gibt es in weitem Umkreis keine nennenswerten Flächen mehr für den zwingend nötigen Ersatz von der erforderlichen Art und Qualität. Das GBN ist damit am vorgesehenen Ort gesetzeswidrig und nicht bewilligungsfähig.

Sobald ein Eingriff besonders schutzwürdige Lebensräume tangiert, sind Schutz- und Ersatzmassnahmen erforderlich, sogar unabhängig davon, ob sich diese Lebensräume innerhalb oder ausserhalb von Schutzgebieten befinden (Download). 

Die im Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) verzeichnete Flächen geniessen ähnlich wie Moore besonders starken Schutz: Sie dürfen weder sich in Bezug auf ihre Qualität als Lebensraum verschlechtern, noch in ihrer Fläche verkleinert werden. Bei "Singularitäten", wie der hier betroffenen Fläche, gilt die zusätzliche gesetzliche Auflage, dass die objektspezifischen Schutzziele auch an einem allfälligen Ersatzstandort erfüllt werden müssen. Massgebend sind hier das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, Art. 18, Link) sowie die Trockenwiesenverordnung (TwwV, Link). Sinn und Zweck dieser Gesetze ist, die wenigen verbleibenden Flächen der allerwertvollsten und artenreichsten Lebensraumtypen (Trocken- und Feuchtstandorte, Link) in der Schweiz vor der endgültigen Zerstörung zu schützen. 

Das Bahnareal Basel Nord ist im TWW-Inventar als Objekt Nr. 232 „Badischer Bahnhof“ aufgeführt, das wegen des Projekts GBN noch nicht definitiv bereinigt ist. Die Basler Regierung hat ihren mit dem Inventareintrag durch den Bundesrat einhergehenden Auftrag des Bundes nicht umgesetzt, das Objekt im Detail zu bereinigen, was aber nichts am Schutzstatus ändert. Dieser wird dadurch im Gegenteil sogar noch verschärft, da nichts unternommen werden darf, was den Wert des Gebietes mindert (Link).

Das Bahnareal Basel Nord geniesst daher höchst möglichen Schutzstatus. Eingriffe und Ersatzmassnahmen wären nur dann möglich, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die besonderen Eigenschaften und die Qualität eines Singularitätsobjektes in keiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet sind. Und das ist im Fall des Bahnareals Basel Nord nicht möglich. Eingriffe in ein TWW-Objekt sind zudem nur zulässig für Vorhaben, die zugleich einem überwiegenden öffentlichen Interesse von nationaler Bedeutung dienen und ausschliesslich am gegebenen Ort verwirklicht werden können. 

Die Verlagerung des Hafens dient primär der Schaffung von neuen hochwertigen Siedlungs- und Arbeitsflächen entlang des Rheinufers. Sie ist damit jedoch nur im kantonalen Interesse, nicht im nationalen. Eine Überbauung des TWW mit einem Hafenbecken ist daher nicht zulässig. Ein "bimodales" Terminal (d.h. nur für den Umschlag Schiene-Strasse) mag zwar im nationalen Interesse sein (auch dies wird jedoch von nicht direkt profitierenden Kreisen verneint), kann aber an vielen anderen Orten in der Schweiz gebaut werden. Die Überbauung des Naturschutzgebietes mit einem bimodalen Containerterminal ist deshalb ebenfalls nicht zulässig. Die "Trimodalität" (d.h. der Umschlag Schiff-Schiene-Strasse) ist für das Gateway ebenfalls nicht entscheidend, sonst wäre es ja nicht ursprünglich bis 2014 als „Gateway Limmattal“ im Mittelland ohne Wasseranschluss geplant worden.

Am Nachhaltigkeitsgipfel in Rio de Janeiro 1992 unterzeichnete die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt (Link). Das Abkommen sieht unter anderem die Erarbeitung nationaler Strategien zur Erhaltung der Biodiversität vor. Den Aktionsplan dazu hat der Bundesrat im September 2017 vorgelegt (Link). Mit der vollständigen Zerstörung eines der wertvollsten Naturschutzgebiete in der Schweiz von internationaler Bedeutung würden somit nicht nur nationale Gesetze und Verordnungen gebrochen, sondern auch internationale und nationale Verpflichtungen und Strategien untergraben. Dies primär wegen ökonomischer Interessen von drei Firmen. Mit welchem Recht kann die Schweiz dann z.B. noch die Zerstörung von Regenwald in Brasilien kritisieren?
 

Das zerstörte Naturschutzgebiet kann nicht ersetzt werden

Selbst wenn das Bundesgericht anerkennen würde, dass am Projekt ein übergeordnetes nationales Interesse besteht und es keine Alternativen gibt, kann die zerstörte Natur nicht ansatzweise gleichwertig ersetzt werden, was aber eine weitere zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Realisierung wäre. Der Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahrzehnten alle potenziellen Ersatzflächen bereits überbaut, so dass nun für die grösste und wertvollste aller Naturschutzflächen nicht überraschend kein Ersatz mehr zu finden ist.

Das Gebiet ist nicht bloss ein TWW-Objekt, was per se einen starken Schutz bringt, sondern als „Singularität“ klassifiziert und von seinem ausserordentlichen Wert und seiner Grösse her schlicht nicht ersetzbar.

Die Projektverantwortlichen haben bereits viele Vorschläge eingereicht, wie sie Wiederherstellung und Ersatz leisten möchten, jedoch erst für die erste Bauphase eines bimodalen Containerterminals, noch ohne das Hafenbecken 3 und die Verlegung der Hafenbahn, die auch noch sehr substantielle Ersatzleistungen verlangen würden. Der vorgeschlagene Ersatz ist selbst für "nur" die Bauphase 1 nicht im Ansatz akzeptabel – weder in der Menge, noch in der Qualität, noch an den vorgesehenen Standorten. Er wird es auch nie akzeptabel sein können, da das Gebiet aus gutem Grund als "Singularität" ausgeschieden ist: es ist als Lebensraum einzigartig und so sonst nirgends zu finden. Weit herum sind alle anderen potentiellen ähnlichen Lebensräume schon lange überbaut oder sonst zerstört worden.

Gerade zu Zeiten des dramastischen Biodiversitätsverlustes ist nicht einzusehen, wieso für reine Wirtschaftsinteressen auch die letzten noch verbleibenden wirklich wertvollen Naturflächen weichen sollen.